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Sterbehilfe und assistierter Suizid: 25 Fragen, 25 Antworten

Die vorliegende Informationsbroschüre hat zum Ziel, den rechtlichen Rahmen zu erläutern, der sich aus den Bestimmungen des Gesetzes vom 16. März 2009 über Sterbehilfe und assistierten Suizid ergibt. Die Broschüre kann nicht erschöpfend sein, aber sie versucht, in Form von Fragen und Antworten die notwendigen Informationen zu geben.

Deutsche Version:

ADMD-L Informationsmaterial 2010

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Anbei das neue Informationsmaterial der ADMD-L:

Flyer:

Anschlagzettel:

You Don't Know Jack

Al Pacino spielt in dieser HBO-Videobiographie "You Don’t Know Jack" den amerikanischen Pathologen Jack Kevorkian, der in den neunziger Jahren in der Presse als "Dr. Death" bekannt wurde. Kevorkian setzte sich für „das Recht zu Sterben“ ein und assistierte in den 90'er Jahren vielen totkranken Patienten beim Selbstmord.

Im Jahr 1998 erlaubte er die Ausstrahlung eines Videos, das ihn bei einer aktiver Sterbehilfe zeigt, in einer amerikanischen Nachrichtensendung. Daraufhin wurde er verhaftet und im Jahr 1999, wegen Totschlags, zu 10 - 25 Jahren Haft verurteilt. 2007 wurde er entlassen, weil er wegen seiner Hepatitis C-Erkrankung nur noch eine sehr geringe Lebenserwartung hat.

AG 08.05.2010

Deutsches Gesetz zur Patientenverfügung

Langsam kommen die Dinge überall in Bewegung. Nachdem sich die Niederlande, Belgien und Luxemburg je ein Gesetz zur Sterbehilfe gegeben haben, die britische Generalstaatsanwaltschaft veröffentlicht hat, unter welchen Bedingungen ein britischer Staatsbürger nicht bestraft wird, wenn er einen Sterbewilligen zum assistierten Freitod in die Schweiz begleitet, wo selbstlose Beihilfe schon immer straffrei war, hat auch der Deutsche Bundestag ein Gesetz zur „PATIENTENVERFÜGUNG“ gebilligt.

Ein Artikel von Hellmuth Bergmann:

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