Gesetzvorschlag zur Euthanasie und Beihilfe zum Selbstmord: Drittes ergänzendes Gutachten des Staatsrats liegt vor

Quelle: Journal.lu

Vor zwei Tagen hat der Staatsrat sein drittes ergänzendes Gutachten zum Euthanasiegesetz abgegeben. Begutachtet wurden die 15 Abänderungsvorschläge, die die Gesundheitskommission auf das zweite Gutachten des Staatsrats hin eingebracht hat. Grundsätzlich zeigt sich der Staatsrat zufrieden mit den Abänderungen, die weitgehend seinen Kritiken und Vorschlägen Rechnung tragen und drückt nur mehr eine formelle Opposition aus.

Der Staatsrat hatte ja den beiden Gesetzen - dem einstimmig verabschiedeten Gesetz über die Palliativpflege und dem Gesetz zur Euthanasie -, die im Februar vom Parlament in erster Lesung verabschiedet wurden, keine Dispens von der zweiten Lesung erteilt, da er der Meinung war, dass die beiden Gesetze in verschiedenen Punkten nicht vereinbar seien. Vor allem die unterschiedlichen Bestimmungen zur "directive anticipée et à l'accompagnement en fin de vie" des Palliativgesetzes und zu den "dispositions de fin de vie" des Euthanasiegesetzes wollte er angeglichen sehen.

Nun zeigt sich die hohe Körperschaft einzig mit Artikel 4 des Euthanasiegesetzes, der die Bedingungen präzisiert, unter denen eine Straffreiheit des Arztes vorliegt, noch nicht ganz einverstanden. Hier hätte der Staatsrat gerne eine genauere Abgrenzung zwischen den Bedingungen für die Straffreiheit und den Bedingungen für ein disziplinarisches Verfahren, wenn ein Arzt die Form- und Prozedurregeln nicht genau einhält und schlägt einen anderen Wortlaut vor. "Le non-respect d'une cohérence dans l'application de la dépénalisation et des sanctions disciplinaires dans les situations prévues à l'article 2 et à l'article 4 mettrait le Conseil d'Etat dans l'obligation de refuser la dispense du second vote constitutionnel", warnt der Staatsrat mehr oder weniger offen und zeigt damit, dass das Tauziehen um die beiden Gesetze noch nicht ganz abgeschlossen ist. Denn damit sagt er implizit, dass er die nächste Abstimmung über das Euthanasiegesetz im Parlament als erste Lesung ansieht und nicht sicher ist, dass von einer zweiten Lesung abgesehen werden kann.

Da am Palliativgesetz jedoch nichts Grundlegendes geändert wurde, wäre es denkbar, dass bei den Abstimmungen über die beiden Gesetze, die wohl noch für Mitte Dezember vorgesehen sind, das Palliativgesetz in zweiter Lesung endgültig verabschiedet wird und das Euthanasiegesetz eventuell noch einmal um mindestens drei Monate verschoben wird. Für diese Möglichkeit plädierte mehr oder weniger offen auch der Jurist Marc Thewes, dem das "Luxemburger Wort" gestern seine drei wichtigsten Politikseiten für dessen "réflexions sur le second vote constitutionnel" zur Verfügung stellte.

Damit hätten die Gegner des Euthanasiegesetzes ihr Ziel erreicht, zunächst das Palliativgesetz durchzubringen und gegen das Euthanasiegesetz weiter Stimmung machen zu können. Wie sehr hier weiter miteinander gerungen wird, zeigt auch die letzte Bemerkung des Gutachtens: "A titre d'observation finale, le Conseil d'Etat tient à noter que si le texte tel que proposé par la commission parlementaire tient compte des critiques formulées par le Conseil d'Etat, celui-ci maintient sa position initiale concernant la proposition de loi dans son ensemble", die ein Zugeständnis an konservative Kräfte im Staatsrat ist, um ein "Minderheitsgutachten" zu verhindern.

Abschlußbericht kommende Woche

Hintergrund ist die angeblich unveränderte Meinung des Staatsrats, dass durch die im Palliativgesetz festgeschriebene Verpflichtung des Arztes, einen Patienten am Lebensende von physischen und psychischen Leiden wirksam erlösen zu müssen, und sei es eben durch eine betäubende Sedierung, die zum Tod führen kann, ein Euthanasiegesetz überflüssig - ja sogar ein Widerspruch sei.

Eine Position, von der die CSV mittlerweile Abstand genommen hat, indem sie zugab, dass es durchaus Ausnahmefälle geben kann, auf die die Palliativpflege keine Antwort hat. Heute beschäftigt man sich in der Gesundheitskommission mit dem dritten Gutachten des Staatsrats und wird wohl den vorgeschlagenen Wortlaut für Art. 4 annehmen.

In einer weiteren Sitzung kommende Woche soll dann der Abschlussbericht über die beiden Gesetze angenommen werden, damit sie noch im Dezember ihren Weg in das Parlament finden können.

du