30 Abgeordnete stimmen für Euthanasie-Gesetz
Gesetzesvorschlag über die Depenalisierung der Euthanasie : 30 Abgeordnete sagen Ja
Mit 30 Ja- gegen 26 Nein-stimmen bei 3 Enthaltungen hat das Parlament am 19. Februar nach weitgehend sachlichen Debatten, den Gesetzesvorschlag der Abgeordneten Lydie Err (LSAP) und Jean Huss (Grüne) zur Depenalisierung der Euthanasie zugestimmt.
Ziel des Gesetzesvorschlags ist nicht „das Leben zu verkürzen, sondern Patienten in ausweglosen Situationen ihr Recht auf Selbstbestimmung zu garantieren“ und Aerzte, die dem letzten Wunsch eines solchen Patienten nachkommen, gesetzlich abzusichern. Jean Huss unterstrich vor allem die Sicherheitsmassnahmen, die in dem Gesetzesvorschlag vorgesehen sind, um jedwegen Missbrauch zu verhindern.
Der Patient muss sich in einer medizinisch ausweglosen Situation befinden, ohne Aussicht auf Verbesserung – dieser Zustand muss im Uebrigen vom behandelnden Arzt und von einem weiteren unabhängigen Arzt bescheinigt werden. Diese doppelte Kontrolle wird von einer dritten Instanz, der sogenannten Commission Nationale de Contrôle et d’Evaluation, verstärkt. Dieser Commission muss ein ausführlicher Bericht einer Euthanasie nachträglich vorgelegt werden zur Kontrolle ob die gesetzlichen Auflagen erfüllt wurden.
Auch für den Arzt bestehe ganz klar die Wahlfreiheit. Kein Arzt kann dazu gezwungen werden, eine Euthanasie auszuführen. Er muss jedoch in diesem Fall dem Patienten die Wahl eines anderen Arztes überlassen.
Am gleichen Tag hat das Parlament einstimmig den Gesetzesentwurf der Regierung über die Sterbebegleitung (Palliativmedezin) gebilligt. Der Staatsraat hat beiden Texten aufgrund verschiedener „Inkompatibilitäten“ die Dispens eines zweiten parlamentarischen Votums verweigert.
Dieser Parlamentsvotum soll noch vor Jahresende stattfinden.
