Diskussion um Sterbehilfe in den Niederlanden
(KNA,16. November 2008)
In den Niederlanden gibt es eine Diskussion um die Rolle von Ärzten bei Sterbehilfe. Der Ärzteverband KNMG wies laut Medienberichten einen Aufruf zu disziplinarischer Verfolgung von Medizinern zurück, die Anträgen von Patienten zur Sterbehilfe nicht folgen wollen. „Für die Ausführung von Euthanasie besteht keine geesetzliche Pflicht“, betonte der Verband demnach. Mit der Regelung vom April 2002 habe der Gesetzgeber Ärzten gerade den Freiraum für Gewissensentscheidungen einräumen wollen.
Der Ärzteverband reagiert damit auf eine Forderung der NVVE (Vereinigung für freiwillige Lebensbeendigung). Eine Sprecherin hatte kürzlich im niederländischen Fernsehen unter anderem verlangt, dass Ärzte bei Ablehnung Interessenten wenigstens an einen anderen Arzt vermitteln sollten. Der Ärzteverband empfiehlt dagegen Ärzten, die sich nicht an Sterbehilfe beteiligen wollen, ihren Patienten dies von Anfang an deutlich zu machen. Nach dem Gesetz ist Sterbehilfe in den Niederlanden unter bestimmten Voraussetzungen straffrei.
