Generalversammlung der ADMD-L am 8. Mai 2010

Jean HUSS begrüsst die Teilnehmer und erinnert an den langen und schwierigen Weg bis zur Annahme des des Gesetzes zur Sterbehilfe und zur Beihilfe beim Suizid. Von nun an wird es Aufgabe der ADMD-L sein, darauf zu achten, dass dieses Gesetz auch vollständig angewandt wird. Das gilt insbesondere für den Respekt des Willens der Patienten, wie er im Patiententestament (Verfügung zum Lebensende = Disposition de fin de vie) im Voraus niedergelegt wird, das auch den Antrag auf Sterbehilfe mit einschließt. Wie wichtig diese Arbeit ist, hat sich kürzlich erwiesen, als ein Luxemburger Krankenhaus einem Arzt aus prinzipiellen Gründen verbieten wollte, Sterbehilfe zu leisten, obwohl die gesetzlichen Bedingen erfüllt und ein Antrag gestellt waren. Deswegen braucht die ADMD-L unbedingt einen aktiven und engagierten Vorstand und deswegen bittet der Präsident nachdrücklich um weitere Kandidaturen.

Die Sekretärin der ADMD-L, Marthy PUTZ berichtet, dass viele Menschen inzwischen ein Patiententestament verfasst haben und irrtümlich bei der ADMD-L registrieren lassen wollten. Das kann und darf die ADMD-L nicht leisten. Alle Verfügungen zum Lebensende müssen direkt beim Gesundheitsministerium registriert werden.

Die Arbeit des Sekretariats übersteigt inzwischen die Möglichkeiten einer ehrenamtlichen Sekretärin. Deswegen ist die Einstellung einer bezahlten Sekretärin oder eines Sekretärs für wenigstens fünf halbe Tage je Woche äußerst dringend. Ebenso braucht die ADMD-L nunmehr ein eigenes Büro. Inzwischen haben beide Probleme eine Lösung gefunden. Ab 1. Januar wird die ADMD-L ein eigenes Büro in der Industriezone von L-2339 Luxembourg-Gasperich, rue Christophe Plantin 1 und dort auch eine eigenen Sekretärin haben.

Ferner berichte die Sekretärin kurz über die Aktivitäten des letzten Jahres:

Der Vorstand kam in dieser Zeit neun Mal zusammen.

  • Ein Redaktionskomitee hat seine Arbeit aufgenommen und hat mehrmals mit den Beamten des Ministeriums und der Kontrollkommission Texte erörtert, die das neue Gesetz der Öffentlichkeit nahe bringen sollen.
  • Wie und welcher Form ein Patiententestament verfasst sein sollte, hat lange Besprechungen erfordert.
  • Jean Huss und Lydie Err haben an einem Rundtischgespräch an der Schule für Krankenpfleger und -pflegerinnen teilgenommen, einer Assoziation in Zolver und den Mitgliedern des Lyons Clubs das neue Gesetz vorgestellt.
  • Marthy Putz hat in Berlin und in Leipzig das neue Gesetz erläutert und deutlich gemacht, dass dieses Gesetz nur für Patienten gilt, die in Luxemburg längere Zeit ärztlich behandelt worden sind.

Der Vorstand bedauert den Rücktritt seines langjährigen Mitgliedes Henri ETIENNE, dessen juristischer Sachverstand und dessen hervorragende Fähigkeiten, zu redigieren und zu analysieren, viel zum Erfolg der ADMD-L beigetragen haben. Ebenso bedauert der Vorstand den Rücktritt von Armand ALESCH.

Der Vorstand dankt den beiden Kassenprüfern, Caroline Toro und Armand Hamling.

Christophe SCHILTZ und Patrick BRÜCHER haben sich bereit erklärt, im Vorstand mitzuarbeiten, Patrick Brücher als Web-Master und Christophe SCHILTZ aufgrund seiner Kompetenz und seiner Kontakte als Präsident.

Der Bericht über die finanzielle Situation der Assoziation wird von Nico Kohn vorgelegt und einstimmig gebilligt. Dem Vorstand wird Entlastung erteilt.

Die Statuten der ADMD-L mussten nach dem In-Kraft-Treten des neuen Gesetzes geändert werden. Sie wurden einstimmig angenommen.

Am Ende der Generalversammlung hat Christophe SCHILTZ den Anwesenden in einer Power-Point-Presentation verschiedene Aspekte des Gesetzes erläutert. Formulare für Patiententestamente wurden verteilt.

Nach der Generalversammlung hat die belgische Rechtsanwältin Jaqueline HERREMANNS der ADMD-Belgien über die Anwendung des entsprechenden belgischen Gesetze berichtet und betont, dass eine enge Zusammenarbeit mit den Ärzten und den Vertretern der Palliativmedizin unbedingt notwendig ist.

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