Patiententestament (Verfügung zum Lebensende)

Patiententestament, warum?

Wer auch dann noch seine Rechte als Patient wahrnehmen möchte, wenn er nicht mehr selbst entscheiden kann, etwa weil er durch Unfall oder Krankheit zu schwach oder bewusstlos ist, oder gar im Koma liegt, sollte bald ein Patiententestament (Verfügung zum Lebensende) verfassen.

Verdrängen und verschieben Sie diese sehr schwierige Arbeit nicht, denn niemand weiss, was morgen geschieht. Sonst entscheiden andere, nämlich die Ärzte, die Angehörigen, die Juristen an Ihrer Stelle! Schon Morgen können Sie Opfer eines schweren Unfalls oder einer schlimmen Krankheit sein, die Ihnen Ihre Entscheidungsfähigkeit nehmen können.

Lesen Sie deshalb zuerst unsere Anleitung zur Abfassung eines Patiententestamentes.
Falls sie es genauer wissen wollen, ziehen Sie die deutsche Zusammenfassung des Luxemburger Gesetzes zur Sterbehilfe zu Rate. Den Originaltext gibt es nur auf Französisch. Klicken Sie Gesetz an.

Nehmen Sie sich dann unser „Beispiel eines Patiententestamentes“, füllen Sie es nicht einfach aus, sondern entscheiden Sie selbst Punkt für Punkt. Denn nur Sie selbst wissen genau, wie Sie behandelt werden wollen, wenn Sie nicht mehr entscheiden können. Sprechen Sie auch mit Ihrem Hausarzt. Ihre Wünsche hängen von Ihrem Alter und Ihrem Gesundheitszustand ab. Deswegen kann man das Testament auch jeder Zeit zurück ziehen oder ändern.

Ein Patiententestament ist nur gültig, wenn es beim Gesundheitsministerium registriert wird!

Anleitung zur Abfassung eines Patiententestamentes:

Formular:



Für weitere Informationen steht das Sekretariat der ADMD-L jederzeit zur Verfügung:
ASSOCIATION POUR LE DROIT DE MOURIR DANS LA DIGNITÉ LËTZEBUERG A.S.B.L.
1a, rue Christophe Plantin L-2339 Luxembourg-Gasperich
Tél.: (+352) 26 59 04 82
Fax: (+352) 26 48 31 82
e-mail:
www.admdl.lu