Willkommen

Die ADMD-L setzt sich dafür ein,

  • dass allen Anträgen auf Sterbehilfe entsprochen wird, wenn der Patient sich in einer medizinisch auswegslosen Situation befindet und den Antrag im vollen Besitz seiner geistigen Kräfte gestellt hat;

  • dass das Gesetz, das Sterbehilfe und Beihilfe zum Suizid straffrei stellt, angewandt wird, ohne dass dem Patienten Verpflichtungen auferlegt werden, die über das Gesetz hinausgehen;

  • dass einem Patiententestament, das ordnungsgemäß bei der Commission Nationale de Contrôle et d’Evaluation du Ministère de la Santé registriert wurde, auch dann entsprochen wird, wenn der Patient nicht mehr entscheidungsfähig ist.

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