Willkommen
Was sind die Ziele der ADMD-L
Die ADMD-L ist eine politisch wie konfessionell unabhängige Gesellschaft, die sich einsetzt für das Recht eines jeden, den eigenen Vorstellungen entsprechend in Würde zu sterben. 1988 in Esch-Alzette von Dr Henri Clees gegründet, zählt die ADMD-L heute etwa 900 Mitglieder.
Die ADMD-L ist der Meinung, dass palliative Sterbebegleitung und Sterbehilfe sich nicht ausschliessen, lehnt jedoch sinnlose, lebenserhaltende Therapien ab. Sie fordert für jeden, der sich auf dem Weg zu einem unwiderruflich körperlichen und geistigen Verfall befindet, das Recht auf freie Wahl, bestimmen zu dürfen zwischen :
- palliativer Sterbehilfe und/oder
- aktiver Sterbehilfe oder der ärztlichen Beihilfe zum Suizid (Freitod)
Die ADMD-L bietet ihren Mitgliedern einen Textvorschlag zur Patientenverfügung an, den jeder seiner Situation und seinen Wünschen anpassen oder erweitern kann. Diese Patientenverfügung stellt den Willen des Unterschreibenden dar für den Fall, wo er sich nicht mehr selbst ausdrücken könnte. Es ist dies ein wichtiges Dokument, das man mit seinem Arzt, mit der Familie oder Nahestehenden besprechen soll.
Die Patientenverfügung kann jederzeit geändert oder widerrufen werden.
Aufgrund der 20jährigen Aktionen der ADMD-L hat die Abgeordnetenkammer am 16. März 2009 ein von Lydie Err und Jean Huss vorgeschlagenes Gesetz angenommen, das Schwerkranken, die sich im Zustand unwiderruflichen physischen oder geistigen Verfalls befinden, das Recht einräumt, ärztlich Sterbehilfe oder Beihilfe zum Freitod unter bestimmten Bedingungen zu beantragen ohne dass der hilfsbereite Arzt strafrechtlich verfolgt werden kann. Sie unterstützt deswegen die strikte Anwendung der diesbezüglichen Luxemburger Gesetze vom 16. März 2009.
