Patiententestament (Verfügung zum Lebensende)

Patiententestament (Verfügung zum Lebensende)

Patiententestament, warum?

Wer auch dann noch seine Rechte als Patient wahrnehmen möchte, wenn er nicht mehr selbst entscheiden kann, etwa weil er durch Unfall oder Krankheit zu schwach oder bewusstlos ist, oder gar im Koma liegt, sollte bald ein Patiententestament (Verfügung zum Lebensende) verfassen.

Verdrängen und verschieben Sie diese sehr schwierige Arbeit nicht, denn niemand weiss, was morgen geschieht. Sonst entscheiden andere, nämlich die Ärzte, die Angehörigen, die Juristen an Ihrer Stelle! Schon Morgen können Sie Opfer eines schweren Unfalls oder einer schlimmen Krankheit sein, die Ihnen Ihre Entscheidungsfähigkeit nehmen können.

Lesen Sie deshalb zuerst unsere Anleitung zur Abfassung eines Patiententestamentes.
Falls sie es genauer wissen wollen, ziehen Sie die deutsche Zusammenfassung des Luxemburger Gesetzes zur Sterbehilfe zu Rate. Den Originaltext gibt es nur auf Französisch. Klicken Sie Gesetz an.

Nehmen Sie sich dann unser „Beispiel eines Patiententestamentes“, füllen Sie es nicht einfach aus, sondern entscheiden Sie selbst Punkt für Punkt. Denn nur Sie selbst wissen genau, wie Sie behandelt werden wollen, wenn Sie nicht mehr entscheiden können. Sprechen Sie auch mit Ihrem Hausarzt. Ihre Wünsche hängen von Ihrem Alter und Ihrem Gesundheitszustand ab. Deswegen kann man das Testament auch jeder Zeit zurück ziehen oder ändern.

Ein Patiententestament ist nur gültig, wenn es beim Gesundheitsministerium registriert wird!

Anleitung zur Abfassung eines Patiententestamentes:

Formular:



Für weitere Informationen steht das Sekretariat der ADMD-L jederzeit zur Verfügung:
ASSOCIATION POUR LE DROIT DE MOURIR DANS LA DIGNITÉ LËTZEBUERG A.S.B.L.
1a, rue Christophe Plantin L-2339 Luxembourg-Gasperich
Tél.: (+352) 26 59 04 82
Fax: (+352) 26 48 31 82
e-mail:
www.admdl.lu


Bestimmungen zum Lebensende


Ratschläge an unsere Mitglieder:

Für weitere Informationen steht das Sekretariat der ADMD-L jederzeit zur Verfügung:
ASSOCIATION POUR LE DROIT DE MOURIR DANS LA DIGNITÉ LËTZEBUERG A.S.B.L.
18, avenue Dr Klein L-5630 Mondorf-les-Bains
Tél./fax: (+352) 26 59 04 82
e-mail:
www.admdl.lu


Dringlichkeit einer Patientenverfügung

Viele Menschen verdrängen die Gedanken über das Sterben, das Siechtum und den Tod weil sie angeblich dazu auch morgen noch Zeit hätten, dann übermorgen , dann über-über-morgen. Wenn Sie jedoch hilflos ans Bett gefesselt sind, durch Krebs- oder ander schwere Krankheit sich nicht mehr selbst ausdrücken können, dann soll jemand das für Sie tun können und Ihren Willen bei Ärzten und Angehörigen vertreten .

Dies triff auch für junge Menschen zu : ob im Auto, öffentlichen Verkehrsmitteln oder als Fussgänger oder beim Sport drohen die Unfallgefahren und sollten Sie schwer veletzt überleben, gar ins Koma fallen und nie wieder zu Bewusstsein kommen, wissen Ärzte und Angehörige oft nicht, wie der Patient in einer solchen Situation behandelt werden möchte.

Es ist also äusserst wichtig, seine Vortreffungen und seinen Willen durch eine Patientenverfügung festzulegen.

Wie soll eine Patientenverfügung abgefasst sein?

Um Ihnen bei der Forumulierung Ihrer persönlichen moralischen Ueberzeugung und der daraus resultierenden Forderungen im Falle einer medizinischen Behandlung zu helfen, stellt die ADMD-L ihren Mitgliedern einen Textvorschlag dar. Es soll jedoch jedem freigestellt, diesen zu ergänzen unter Berücksichtigung seiner ganz persönlichen Vorstellungen und Befürchtungen im Falle von :

  • totaler Abhängigkeit von anderen Personen im täglichen Leben,
  • unwiderruflichem Verlust geistiger Fähigkeiten und damit einhergehender Unmöglichkeit mit anderen Menschen zu kommunizieren (z.B. Alzheimer)
  • unerträglichen körperlichen Leiden,
  • nur noch künstlich zu erhaltenden Lebensfunktionen, etc. etc

ADMD-L glaubt, wenn jemand mittels einer solchen Patientenverfügung - vorgedruckt oder selbstverfasst – rechtzeitig seinen Willen kundtut, er den ihn betreuenden Personen (Angehörige, Aerzte, Pflegekräfte, etc) ein wichtiges Hilfsmittel zur Verfügung stellt, nach seinem Willen zu handeln und ihre Entscheidungen zu treffen.

Es handelt sich demnach um ein sehr wichtiges Dokument für den Dialog mit Ihrer Familie und Ihren Aerzten. - Die Patientenverfügung kann jederzeit geändert oder storniert werden.

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