Archive - 2010

Mai 23rd

Mai 15th

Generalversammlung der ADMD-L am 8. Mai 2010

Jean HUSS begrüsst die Teilnehmer und erinnert an den langen und schwierigen Weg bis zur Annahme des des Gesetzes zur Sterbehilfe und zur Beihilfe beim Suizid. Von nun an wird es Aufgabe der ADMD-L sein, darauf zu achten, dass dieses Gesetz auch vollständig angewandt wird. Das gilt insbesondere für den Respekt des Willens der Patienten, wie er im Patiententestament (Verfügung zum Lebensende = Disposition de fin de vie) im Voraus niedergelegt wird, das auch den Antrag auf Sterbehilfe mit einschließt. Wie wichtig diese Arbeit ist, hat sich kürzlich erwiesen, als ein Luxemburger Krankenhaus einem Arzt aus prinzipiellen Gründen verbieten wollte, Sterbehilfe zu leisten, obwohl die gesetzlichen Bedingen erfüllt und ein Antrag gestellt waren. Deswegen braucht die ADMD-L unbedingt einen aktiven und engagierten Vorstand und deswegen bittet der Präsident nachdrücklich um weitere Kandidaturen.

Jahr eins nach dem Euthanasiegesetz

Im Escher Rathaus stand denn auch eine Statutenänderung auf der Tagesordnung. Denn, wie Präsident Jean Huss erläuterte, einige der statutarisch festgesetzten Ziele der Vereinigung, wie das Durchsetzen des oben genannten Gesetzes, können gestrichen werden. Die ADMD-L hat sich also nach 20 Jahren Existenz mit ihrer Hauptforderung durchsetzen können. Die beiden Initiatoren des entsprechenden Gesetzesprojekts waren denn auch zur Generalversammlung erschienen: Jean Huss in seiner Funktion als Präsident und Lydie Err als Mitglied.


Quelle: Tageblatt 10.05.2010 Nr. 108 S.13

April 11th

"Was ist so schlimm am Sterben?"

Der Rettungsmediziner Michael de Ridder über seine Erlebnisse mit Todkranken, die Lebenserhaltung um jeden Preis und die ärztliche Beihilfe zum Suizid.


Quelle: Spiegel Online 22.03.2010

Februar 17th

Aucun hôpital ne peut refuser l'euthanasie

Communiqué de presse de l'ADMD-L du 04.12.2010: