Archive - Sep 2009
September 24th
Bestimmungen zum Lebensende
Eingestellt von admd-l am Mi, 23/09/2009Ratschläge an unsere Mitglieder:
ASSOCIATION POUR LE DROIT DE MOURIR DANS LA DIGNITÉ LËTZEBUERG A.S.B.L.
18, avenue Dr Klein L-5630 Mondorf-les-Bains
Tél./fax: (+352) 26 59 04 82
e-mail:
www.admdl.lu
Dringlichkeit einer Patientenverfügung
Viele Menschen verdrängen die Gedanken über das Sterben, das Siechtum und den Tod weil sie angeblich dazu auch morgen noch Zeit hätten, dann übermorgen , dann über-über-morgen. Wenn Sie jedoch hilflos ans Bett gefesselt sind, durch Krebs- oder ander schwere Krankheit sich nicht mehr selbst ausdrücken können, dann soll jemand das für Sie tun können und Ihren Willen bei Ärzten und Angehörigen vertreten .
Dies triff auch für junge Menschen zu : ob im Auto, öffentlichen Verkehrsmitteln oder als Fussgänger oder beim Sport drohen die Unfallgefahren und sollten Sie schwer veletzt überleben, gar ins Koma fallen und nie wieder zu Bewusstsein kommen, wissen Ärzte und Angehörige oft nicht, wie der Patient in einer solchen Situation behandelt werden möchte.
Es ist also äusserst wichtig, seine Vortreffungen und seinen Willen durch eine Patientenverfügung festzulegen.
Wie soll eine Patientenverfügung abgefasst sein?
Um Ihnen bei der Forumulierung Ihrer persönlichen moralischen Ueberzeugung und der daraus resultierenden Forderungen im Falle einer medizinischen Behandlung zu helfen, stellt die ADMD-L ihren Mitgliedern einen Textvorschlag dar. Es soll jedoch jedem freigestellt, diesen zu ergänzen unter Berücksichtigung seiner ganz persönlichen Vorstellungen und Befürchtungen im Falle von :
- totaler Abhängigkeit von anderen Personen im täglichen Leben,
- unwiderruflichem Verlust geistiger Fähigkeiten und damit einhergehender Unmöglichkeit mit anderen Menschen zu kommunizieren (z.B. Alzheimer)
- unerträglichen körperlichen Leiden,
- nur noch künstlich zu erhaltenden Lebensfunktionen, etc. etc
ADMD-L glaubt, wenn jemand mittels einer solchen Patientenverfügung - vorgedruckt oder selbstverfasst – rechtzeitig seinen Willen kundtut, er den ihn betreuenden Personen (Angehörige, Aerzte, Pflegekräfte, etc) ein wichtiges Hilfsmittel zur Verfügung stellt, nach seinem Willen zu handeln und ihre Entscheidungen zu treffen.
Es handelt sich demnach um ein sehr wichtiges Dokument für den Dialog mit Ihrer Familie und Ihren Aerzten. - Die Patientenverfügung kann jederzeit geändert oder storniert werden.
Gesetze
Eingestellt von admd-l am Mi, 23/09/2009Gesetz zur Sterbehilfe - Französischer Originaltext:
Deutsche Zusammenfassung des luxemburgischen Gesetzes zur Sterbehilfe und zur Hilfe beim Suizid:
Gesetz zur Palliativmedizin - Französischer Originaltext:
Die Kommission zur Bewertung und Kontrolle der Sterbehilfe:
Erster Bericht der Kommission zur Bewertung und Kontrolle der Sterbehilfe 2009/2010:
Sterbehilfe und assistierter Suizid: 25 Fragen, 25 Antworten
Die von den Ministerien für Gesundheit und Soziales erarbeitete Broschüre hat zum Ziel, den rechtlichen Rahmen zu erläutern, der sich aus den Bestimmungen des Gesetzes vom 16. März 2009 über Sterbehilfe und assistierten Suizid ergibt. Die Broschüre kann nicht erschöpfend sein, aber sie versucht, in Form von Fragen und Antworten die notwendigen Informationen zu geben.
Deutsches Gesetz zur Patientenverfügung
Langsam kommen die Dinge überall in Bewegung. Nachdem sich die Niederlande, Belgien und Luxemburg je ein Gesetz zur Sterbehilfe gegeben haben, die britische Generalstaatsanwaltschaft veröffentlicht hat, unter welchen Bedingungen ein britischer Staatsbürger nicht bestraft wird, wenn er einen Sterbewilligen zum assistierten Freitod in die Schweiz begleitet, wo selbstlose Beihilfe schon immer straffrei war, hat auch der Deutsche Bundestag ein Gesetz zur „PATIENTENVERFÜGUNG“ gebilligt.
September 17th
„Der Held von Luxemburg wird geehrt“
Eingestellt von admd-l am Do, 17/09/2009VATIKAN
Auszeichnung für Grossherzog
Gestern Abend fand im Vatikan die Preisverleihung des Van-Thuan-Menschenrechtspreises an Grossherzog Henri statt. Der Vatikan will hiermit den Einsatz des Grossherzogs für die Verteidigung der Menschenrechte würdigen, wie Kurienkardinal Renato Raffaele Martino bei der Vorstellung des Preises unterstrich. Es gehe „vor allem um den Einsatz für das Recht auf Leben und auf Religionsfreiheit. Im Verhalten Henris haben wir das festgestellt. Er ist ausserdem Vater von fünf Kindern.

