Archive - 2008
November 27th
Gesetzvorschlag zur Euthanasie und Beihilfe zum Selbstmord: Drittes ergänzendes Gutachten des Staatsrats liegt vor
Verfasst von admd-l am Do, 27/11/2008Quelle: Journal.lu
Vor zwei Tagen hat der Staatsrat sein drittes ergänzendes Gutachten zum Euthanasiegesetz abgegeben. Begutachtet wurden die 15 Abänderungsvorschläge, die die Gesundheitskommission auf das zweite Gutachten des Staatsrats hin eingebracht hat. Grundsätzlich zeigt sich der Staatsrat zufrieden mit den Abänderungen, die weitgehend seinen Kritiken und Vorschlägen Rechnung tragen und drückt nur mehr eine formelle Opposition aus.
Der Staatsrat hatte ja den beiden Gesetzen - dem einstimmig verabschiedeten Gesetz über die Palliativpflege und dem Gesetz zur Euthanasie -, die im Februar vom Parlament in erster Lesung verabschiedet wurden, keine Dispens von der zweiten Lesung erteilt, da er der Meinung war, dass die beiden Gesetze in verschiedenen Punkten nicht vereinbar seien.
November 20th
Presse Communiqué der ADMD-L
Verfasst von admd-l am Do, 20/11/2008Vor einigen Tagen hatte Dr Bernard Thill in einem offenen Brief den Abgeordneten und früheren Gesundheitsminister Carlo Wagner kritisiert und ihn der Inkompetenz und der Verantwortungslosigkeit („irresponsabilité“) bezichtigt, weil er in einem RTL-Interview gewagt hatte, die Meinung zu vertreten, Euthanasie (aktive Sterbehilfe) sei logische Folge der Palliativmedizin.
Dr Bernard Thill ist bekannt als Pionier der hiesigen Palliativbewegung und von daher gebühren ihm Anerkennung und Dank. Dr Thill ist allerdings auch bekannt als heftiger Gegner jeglicher aktiven Sterbehilfe auf Wunsch des einzelnen Betroffenen.
November 19th
Italienisches Kassationsgericht gestattet passive Sterbehilfe!
Verfasst von admd-l am Mi, 19/11/2008Die 35-jährige Anna Englaro lag seit 16 Jahren unheilbar im Koma und wurde nur noch künstlich ernährt. Ihr Vater kämpfte jahrelang darum, die künstliche Ernährung abzustellen und seine Tochter in Frieden sterben zu lassen. Der Prozeß ging durch alle Instanzen. Nun hat der Kassationsgerichts-hof als letzte Instanz zugunsten des Vaters entschieden und außerdem schon früher festgestellt, dass jeder das Recht habe, bei vollem Bewusstsein auf eine Therapie zu verzichten. Das gelte, so das jetzige Urteil, auch dann, wenn der Patient einen solchen Wunsch nicht mehr äußern könne, wenn ein irreversibler vegetativer Zustand vorläge und der Vormund des Patienten darlegen kann, dass sein Mündel die Sterbehilfe vorgezogen hätte.
Auch in Washington ist jetzt Sterbehilfe durch ärztlich assistierten Suizid möglich
Verfasst von admd-l am Mi, 19/11/2008Nicht nur über das Weiße Haus – auch über verschiedene gesellschaftliche Fragen wurden bei den Wahlen in den USA entschieden.
Im US-Bundesstaat Washington votierten die Wähler für eine Initiative zur Legalisierung ärztlicher Sterbehilfe. Geistig zurechnungsfähige Schwerstkranke mit einer Lebenserwartung von maximal sechs Monaten sollen künftig unter bestimmten Voraussetzungen das Recht bekommen, vom Arzt suizidtaugliche Arzneimittel zu erhalten und sich dabei palliativ/hospizlich begleiten zu lassen.
Oregon hatte schon 1997 eine solche Maßnahme beschlossen. Der Westküsten-Bundesstaat wird durch das neue Gesetz somit der zweite Staat in den USA mit legalisierter ärztlicher Sterbehilfe.
(newsletter Patientenverfügung)

