Archive - Nov 19, 2008
Italienisches Kassationsgericht gestattet passive Sterbehilfe!
Eingestellt von admd-l am Mi, 19/11/2008Die 35-jährige Anna Englaro lag seit 16 Jahren unheilbar im Koma und wurde nur noch künstlich ernährt. Ihr Vater kämpfte jahrelang darum, die künstliche Ernährung abzustellen und seine Tochter in Frieden sterben zu lassen. Der Prozeß ging durch alle Instanzen. Nun hat der Kassationsgerichts-hof als letzte Instanz zugunsten des Vaters entschieden und außerdem schon früher festgestellt, dass jeder das Recht habe, bei vollem Bewusstsein auf eine Therapie zu verzichten. Das gelte, so das jetzige Urteil, auch dann, wenn der Patient einen solchen Wunsch nicht mehr äußern könne, wenn ein irreversibler vegetativer Zustand vorläge und der Vormund des Patienten darlegen kann, dass sein Mündel die Sterbehilfe vorgezogen hätte.
Auch in Washington ist jetzt Sterbehilfe durch ärztlich assistierten Suizid möglich
Eingestellt von admd-l am Mi, 19/11/2008Nicht nur über das Weiße Haus – auch über verschiedene gesellschaftliche Fragen wurden bei den Wahlen in den USA entschieden.
Im US-Bundesstaat Washington votierten die Wähler für eine Initiative zur Legalisierung ärztlicher Sterbehilfe. Geistig zurechnungsfähige Schwerstkranke mit einer Lebenserwartung von maximal sechs Monaten sollen künftig unter bestimmten Voraussetzungen das Recht bekommen, vom Arzt suizidtaugliche Arzneimittel zu erhalten und sich dabei palliativ/hospizlich begleiten zu lassen.
Oregon hatte schon 1997 eine solche Maßnahme beschlossen. Der Westküsten-Bundesstaat wird durch das neue Gesetz somit der zweite Staat in den USA mit legalisierter ärztlicher Sterbehilfe.
(newsletter Patientenverfügung)
