Archive - Okt 24, 2008

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Gesetz noch vor Weihnachten ?

Wiederum stand diese Woche das Gutachten des Staatsrats zum Paliativegesetz und zur Gesetzesvorlage Err/Huss für ein menschenwürdiges Sterben auf der Tagesordnung des parlamentarischen Gesundheits- und Sozialausschuss.

Die hohe Körperschaft, die nach der ersten Lesung im Parlament am 19. Februar die Dispens vom 2. Votum verweigert hatte, hatte seine Analyse der Texte mit einigen formellen Ablehnungen abegschlossen. Wie gestern zu erfahren war, soll der Ausschuss nun Ende kommender Woche über das Staatsrats-Gutachten abstimmen.

Bankeinzug

Sie wollen sterben, aber man lässt Sie nicht ?

JOURNAL, 21. Oktober 2008
Es ist ein schwacher Trost zu erfahren, dass Sie nicht allein in dieser Lage sind. Aber dem ist nun so! Wahrscheinlich tröstet man Sie mit der Tatsache, dass kein Gesetz die aktive Sterbehilfe zulässt. Vielleicht waren auch Sie einst der Meinung, als noch nicht betroffen, man sollte doch nicht zu viel reglementieren, die bestehenden Gesetze würden genügen und zudem gäbe es doch verständnisvolle Ärzte?

Internationaler Tage der Selbstbestimmung des Lebensendes

Internationaler Tage der Selbstbestimmung des Lebensendes
2. November 2008, Erinnerungstag der Toten

ADMD France organisiert diesen 1. Welttag zur Freiheit der Selbstbetimmung beim Lebensende.

“Symbolischer Tag !” sagt Jean-Luc Romero, Vorsitzender der ADMD France, “an dem der Tod anders angesehen wird durch die Freiheit, selbst über sein Lebensende zu bestimmen.”

Mit einer Zeremonie auf dem Platz Droits-de-l’homme markiert dieser Tag den Abschluss des 17.

30 Abgeordnete stimmen für Euthanasie-Gesetz

Gesetzesvorschlag über die Depenalisierung der Euthanasie : 30 Abgeordnete sagen Ja
Mit 30 Ja- gegen 26 Nein-stimmen bei 3 Enthaltungen hat das Parlament am 19. Februar nach weitgehend sachlichen Debatten, den Gesetzesvorschlag der Abgeordneten Lydie Err (LSAP) und Jean Huss (Grüne) zur Depenalisierung der Euthanasie zugestimmt.

Ziel des Gesetzesvorschlags ist nicht „das Leben zu verkürzen, sondern Patienten in ausweglosen Situationen ihr Recht auf Selbstbestimmung zu garantieren“ und Aerzte, die dem letzten Wunsch eines solchen Patienten nachkommen, gesetzlich abzusichern.